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BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 107/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 49a XIIIa 30/87
- LG München I - 1 T 3333/87
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 107/87
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 966 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 20.03.1987 - BReg. 3 Z 44/87
Sicherungshaft gegen einen Ausländer nach Streichung von § 21 Abs. 2 AsylV1G a.F.
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 107/87
Bei der Entscheidung über einen Haftantrag hat der Haftrichter insbesondere zu prüfen, ob eine Ausreisepflicht (§ 12 Abs. 1 AuslG ) besteht (BGHZ 98, 109/111; BayObLGZ 1987, 109/111).Ob dies von der Verwaltungsbehörde zu Recht angenommen wird, haben allein die Verwaltungsgerichte zu überprüfen (BayObLGZ 1987, 109/111 f.).
- BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86
Voraussetzungen der Abschiebehaft
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 107/87
Bei der Entscheidung über einen Haftantrag hat der Haftrichter insbesondere zu prüfen, ob eine Ausreisepflicht (§ 12 Abs. 1 AuslG ) besteht (BGHZ 98, 109/111; BayObLGZ 1987, 109/111).